Allgemeine
Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
(1) Für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten ausschließlich
die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen; sie gelten nur gegenüber
Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 i.V.m. § 14 Bürgerliches
Gesetz-buch.
(2) Abweichende Bedingungen des Käufers, die der Verkäufer nicht
ausdrück-lich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn der Verkäufer
ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(3) Der Verkäufer ist berechtigt, den Kunden im Rahmen von Werbemaßnah-men
(z.B. Referenzlisten) anzuführen. Die Veröffentlichung weiterer
Daten, insbesondere solcher, die dem Datenschutz unterliegen, ist ausgeschlossen.
(4) Gerichtsstand ist der für den Firmensitz des Verkäufers zuständige
Ge-richtsort. Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt
ausschließlich deutsches Recht. Der Verkäufer ist auch berechtigt,
vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung
des Käufers zuständig ist.
§ 2 Angebote, Leistungsumfang und Vertragsabschluss
(1) Vertragsangebote des Verkäufers sind freibleibend.
(2) Vertragsangebote des Verkäufers sind 30 Tage verbindlich.
(3) Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich
die Auftragsbestätigung des Verkäufers maßgebend.
(4) Änderungen des Lieferumfangs behält sich der Verkäufer
auch nach Absen-dung einer Auftragsbestätigung vor, sofern diese Änderungen
der Auftrags-bestätigung nicht widersprechen. Der Käufer wird
sich darüber hinaus mit Änderungsvorschlägen des Verkäufers
einverstanden erklären, soweit diese für den Käufer zumutbar
sind.
(5) Teillieferungen sind zulässig.
(6) Die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegenden
Unterla-gen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben
sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie
nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(7) Alle Vertragsabreden bedürfen der Schriftform. Abweichungen und
Ergän-zungen werden nur dann Vertragsbestand, wenn sie schriftlich
vom Verkäu-fer bestätigt wurden.
(8) Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Käufer zu
beschaffen. Der Verkäufer hat hierzu notwendige Unterlagen dem Käufer
zur Verfügung zu stellen.
§ 3 Lieferfrist
(1) Die Angabe eines Lieferzeitpunktes erfolgt nach bestem Ermessen und
verlängert sich angemessen, wenn der Käufer seinerseits erforderliche
oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt.
Das Gleiche gilt beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse. Auch vom
Käufer veran-lasste Änderungen der gelieferten Waren führen
zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist.
§ 4 Rücktritt
(1) Ist dem Käufer aus subjektiven oder objektiven Gründen die
Abnahme des Kaufsache nicht möglich oder wird der Vertrag durch Rücktritt
des Käufers und/oder in Übereinstimmung mit dem Verkäufer
aufgelöst, so ist der Käufer verpflichtet zur Vergütung,
zur Vergütung der vom Verkäufer für die Erfüllung des
Vertrags erbrachten Aufwendungen und Umkosten zum Ausgleich für den
dem Verkäufer hierdurch entgangenen Gewinn einen pauschalen Scha-densersatzbetrag
in Höhe von 40% des Bruttovertragspreises an den Ver-käufer zu
erstatten.
§ 5 Gefahrübergang
(1) Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald der Verkäufer
die Ware dem Käufer zur Verfügung gestellt hat und dies dem Käufer
anzeigt.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung und sonstiger
Ver-sand- und Transportspesen. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berech-net
und nur zurückgenommen, wenn der Verkäufer kraft zwingender gesetz-licher
Regelung hierzu verpflichtet ist.
(2) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der Mehrwertsteuer
in der gesetzlich festgelegten Höhe und gelten ab Werk, ausschließlich
der Verpackung, Frachtporto und -versicherung.
(3) Berücksichtigt der Verkäufer Änderungswünsche des
Käufers, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Käufer
in Rechnung gestellt.
(4) Rechnungen des Verkäufers sind sofort nach Erhalt vom Käufer
zu bezah-len.
(5) Rechnungsregulierungen durch Scheck bedürfen der Zustimmung des
Verkäufers. Wechselspesen, Bankspesen und sonstige Kosten trägt
der Käufer.
(6) Bei schuldhafter Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter
Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Ansprüche Zinsen in Höhe
von 5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz verlangt.
(7) Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt,
weitere Leistungen und Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen,
alle offenstehenden – auch gestundete Rechnungsbeträge – sofort
fällig zu stellen und Barzahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
(8) Rechnungen des Verkäufers gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb
von 14 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird.
(9) Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungs-rechts
aus früheren oder anderen Geschäften. Die Aufrechnung von Gegenforderungen
ist nur insoweit zulässig, als diese vom Verkäufer anerkannt
und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten
Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.
(2) Der Verkäufer ist berechtigt, die Eigentumsvorbehaltsrechte geltend
zu machen, ohne vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Der Käufer darf den Liefergegenstand weder verpfänden, noch
zur Sicher-heit übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme
oder sonstigen Verfü-gungen durch Dritte, hat er den Lieferanten unverzüglich
zu informieren.
§ 8 Mängelansprüche
(1) Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen,
und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige
zu machen. Unterlässt der Käufer diese Anzeige, so gilt die Ware
als genehmigt. Im Übrigen gelten die §§ 377 ff. HGB.
(2) Die Mängelansprüche sind auf Nacherfüllung beschränkt.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Käufer das Recht,
nach seiner Wahl Herab-setzung der Vergütung oder Rückgängigmachung
des Vertrages zu ver-langen.
(3) Weitergehende Ansprüche des Käufer, soweit diese nicht aus
einer Garantieübernahme resultieren, sind ausgeschlossen. Dies gilt
nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten des Verkäufers.
(4) Die Mängelansprüche verjähren nach einem Jahr seit Lieferung
der Ware.
§ 9 Haftung
(1) Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten des Verkäufers oder Garantieübernahmen. Eine
Haftung für entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden
des Auftraggebers ist ebenfals ausgeschlossen.
(2) Für Schäden an einer auf Wunsch des Käufers vorzeitig
oder vom Käufer selbst in Betrieb genommen Anlage haftet der Verkäufer
nicht.
§ 10 Schlussbestimmung
(1) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags oder dieser Allgemei-nen
Geschäftsbedingungen nicht rechtswirksam sein, so wird die Wirk-samkeit
des Vertrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht unberührt.
An Stelle der unwirksamen Bestimmung haben die Vertragsparteien im Rahmen
des gesetzlich zulässigen, eine Regelung zu vereinbaren, die dem gemeinsam
angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
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