Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

(1) Für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen; sie gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 i.V.m. § 14 Bürgerliches Gesetz-buch.
(2) Abweichende Bedingungen des Käufers, die der Verkäufer nicht ausdrück-lich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn der Verkäufer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(3) Der Verkäufer ist berechtigt, den Kunden im Rahmen von Werbemaßnah-men (z.B. Referenzlisten) anzuführen. Die Veröffentlichung weiterer Daten, insbesondere solcher, die dem Datenschutz unterliegen, ist ausgeschlossen.
(4) Gerichtsstand ist der für den Firmensitz des Verkäufers zuständige Ge-richtsort. Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Verkäufer ist auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Käufers zuständig ist.

§ 2 Angebote, Leistungsumfang und Vertragsabschluss

(1) Vertragsangebote des Verkäufers sind freibleibend.
(2) Vertragsangebote des Verkäufers sind 30 Tage verbindlich.
(3) Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung des Verkäufers maßgebend.
(4) Änderungen des Lieferumfangs behält sich der Verkäufer auch nach Absen-dung einer Auftragsbestätigung vor, sofern diese Änderungen der Auftrags-bestätigung nicht widersprechen. Der Käufer wird sich darüber hinaus mit Änderungsvorschlägen des Verkäufers einverstanden erklären, soweit diese für den Käufer zumutbar sind.
(5) Teillieferungen sind zulässig.
(6) Die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegenden Unterla-gen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(7) Alle Vertragsabreden bedürfen der Schriftform. Abweichungen und Ergän-zungen werden nur dann Vertragsbestand, wenn sie schriftlich vom Verkäu-fer bestätigt wurden.
(8) Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Käufer zu beschaffen. Der Verkäufer hat hierzu notwendige Unterlagen dem Käufer zur Verfügung zu stellen.

§ 3 Lieferfrist

(1) Die Angabe eines Lieferzeitpunktes erfolgt nach bestem Ermessen und verlängert sich angemessen, wenn der Käufer seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt. Das Gleiche gilt beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse. Auch vom Käufer veran-lasste Änderungen der gelieferten Waren führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist.

§ 4 Rücktritt

(1) Ist dem Käufer aus subjektiven oder objektiven Gründen die Abnahme des Kaufsache nicht möglich oder wird der Vertrag durch Rücktritt des Käufers und/oder in Übereinstimmung mit dem Verkäufer aufgelöst, so ist der Käufer verpflichtet zur Vergütung, zur Vergütung der vom Verkäufer für die Erfüllung des Vertrags erbrachten Aufwendungen und Umkosten zum Ausgleich für den dem Verkäufer hierdurch entgangenen Gewinn einen pauschalen Scha-densersatzbetrag in Höhe von 40% des Bruttovertragspreises an den Ver-käufer zu erstatten.

§ 5 Gefahrübergang

(1) Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware dem Käufer zur Verfügung gestellt hat und dies dem Käufer anzeigt.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung und sonstiger Ver-sand- und Transportspesen. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berech-net und nur zurückgenommen, wenn der Verkäufer kraft zwingender gesetz-licher Regelung hierzu verpflichtet ist.
(2) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der Mehrwertsteuer in der gesetzlich festgelegten Höhe und gelten ab Werk, ausschließlich der Verpackung, Frachtporto und -versicherung.
(3) Berücksichtigt der Verkäufer Änderungswünsche des Käufers, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Käufer in Rechnung gestellt.
(4) Rechnungen des Verkäufers sind sofort nach Erhalt vom Käufer zu bezah-len.
(5) Rechnungsregulierungen durch Scheck bedürfen der Zustimmung des Verkäufers. Wechselspesen, Bankspesen und sonstige Kosten trägt der Käufer.
(6) Bei schuldhafter Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Ansprüche Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz verlangt.
(7) Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, weitere Leistungen und Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen, alle offenstehenden – auch gestundete Rechnungsbeträge – sofort fällig zu stellen und Barzahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
(8) Rechnungen des Verkäufers gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird.
(9) Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungs-rechts aus früheren oder anderen Geschäften. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese vom Verkäufer anerkannt und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.
(2) Der Verkäufer ist berechtigt, die Eigentumsvorbehaltsrechte geltend zu machen, ohne vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Der Käufer darf den Liefergegenstand weder verpfänden, noch zur Sicher-heit übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfü-gungen durch Dritte, hat er den Lieferanten unverzüglich zu informieren.

§ 8 Mängelansprüche

(1) Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen, und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Käufer diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt. Im Übrigen gelten die §§ 377 ff. HGB.
(2) Die Mängelansprüche sind auf Nacherfüllung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Käufer das Recht, nach seiner Wahl Herab-setzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu ver-langen.
(3) Weitergehende Ansprüche des Käufer, soweit diese nicht aus einer Garantieübernahme resultieren, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verkäufers.
(4) Die Mängelansprüche verjähren nach einem Jahr seit Lieferung der Ware.

§ 9 Haftung

(1) Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verkäufers oder Garantieübernahmen. Eine Haftung für entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers ist ebenfals ausgeschlossen.
(2) Für Schäden an einer auf Wunsch des Käufers vorzeitig oder vom Käufer selbst in Betrieb genommen Anlage haftet der Verkäufer nicht.

§ 10 Schlussbestimmung

(1) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags oder dieser Allgemei-nen Geschäftsbedingungen nicht rechtswirksam sein, so wird die Wirk-samkeit des Vertrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung haben die Vertragsparteien im Rahmen des gesetzlich zulässigen, eine Regelung zu vereinbaren, die dem gemeinsam angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.


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